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LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12 B ER (https://dejure.org/2012,123705)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - L 18 AS 1272/12 B ER (https://dejure.org/2012,123705)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.04.2012 - S 116 AS 9898/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12
Denn die ihr in Ausfluss einer verfassungsrechtlich gebotenen gerichtlichen Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris) - worauf noch näher einzugehen sein wird - allenfalls zustehenden einstweiligen Leistungsbeträge iHv 225,- EUR monatlich werden durch die Erwerbseinkünfte der Antragstellerin iHv ca. 210,- EUR monatlich sowie ein Vermögen iHv ca. 220,- EUR abgedeckt, so dass der einstweilen zu sichernde Bedarf gesichert ist. - EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - Urteil vom 4. Juni 2009 - C-22/08 - juris) kann nämlich ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates hergestellt hat, sich auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. - LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12
Es kann offen bleiben, ob an dieser Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung anderer Senate des erkennenden Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. Februar 2012 - L 20 AS 2347/11 B ER - und vom 5. März 2012 - L 29 AS 414/12 B ER -, jeweils veröffentlicht in juris), welche die Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses mit dem Europarecht bejaht, festzuhalten ist. - LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 29 AS 414/12
Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für Ausländer - Europarecht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12
Es kann offen bleiben, ob an dieser Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung anderer Senate des erkennenden Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. Februar 2012 - L 20 AS 2347/11 B ER - und vom 5. März 2012 - L 29 AS 414/12 B ER -, jeweils veröffentlicht in juris), welche die Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses mit dem Europarecht bejaht, festzuhalten ist. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 18 AS 1013/12
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 18 AS 1272/12
Soweit die Antragstellerin Leistungen für Unterkunft und Heizung geltend macht, fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 18 AS 1013/12 B ER bereits an einem Anordnungsgrund für die begehrte gerichtliche Anordnung iS eines unaufschiebbar eiligen Regelungsbedürfnisses. Denn eine derzeit drohende Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit der Antragstellerin, die eine gerichtliche "Notfallhilfe" erforderlich machen würde, ist weder vorgetragen worden noch im Übrigen ersichtlich. Der Antragstellerin ist daher ein Abwarten auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumutbar, zumal in § 22 Abs. 8 Satz 1 und 2 und Abs. 9 SGB II Regelungen zur Sicherung der Unterkunft selbst für den Fall einer - hier nicht in Rede stehenden - Räumungsklage enthalten sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2007 - 1 BvR 535/07 - nicht veröffentlicht).